apfelWerk Cidre Suisse
apfelWerk
6 x 33cl
Frischer, fruchtiger Apfelwein aus Twann, welcher darauf wartet aus dem Weinglas genossen zu werden.
1 Karton à 6x 33cl
Kein Verkauf von Alkohol an unter 18-jährige.
Artikelnummer:
1
Preis:
CHF 36.00
Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung und Änderung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen apfelWerk, Twann, («apfelwerk ») und Personen, die vertraglich Leistungen von apfelWerk in Anspruch nehmen («Kunden»), mit Bezug auf alle von apfelWerk angebotenen Leistungen. Neben den AGB können zusätzliche vertragliche Bestimmungen vereinbart werden. Solche besonderen Bestimmungen gehen den AGB vor.
Die AGB und besondere Bestimmungen gehen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Neben diesen AGB sind auch die Datenschutz- und Nutzungsrichtlinie von apfelWerk verbindlich.
2 Vertragsgegenstand
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und apfelWerk. Die auf der Website verfügbaren Informationen und andere dem Kunden im Vorfeld des Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen enthalten keine verbindlichen Zusicherungen und keine für apfelWerk verbindliche Offerte.
3 Leistungen von apfelWerk
apfelWerk kann Umfang und Preise der Leistungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung anpassen. Anpassungen, die sich erheblich zulasten des Kunden auswirken, und Preiserhöhungen treten jedoch erst mit Ablauf von dreissig Tagen nach ihrer Ankündigung gegenüber dem Kunden in Kraft.
Leistungen Dritter, die der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von apfelWerk in Anspruch nimmt (z. B. Telekommunikationsdienste, Internetverbindung usw.), sind keine Leistungen von apfelWerk. Die Kosten für solche Drittleistungen trägt der Kunde allein. Für die Haftung im Zusammenhang mit Drittleistungen gilt insbesondere Ziff. 10.2. 3.3 apfelWerk ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.
4 Ausführung der Leistungen und Störungsbehebung
apfelWerk erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und professionell und ist bestrebt, Störungen und Unterbrechungen ihrer Leistungen zu vermeiden. apfelWerk ist aber nicht in der Lage und nicht verpflichtet, eine ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit ihrer Leistungen sicherzustellen.
Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche wird der Kunde rechtzeitig informiert. Der Kunde informiert apfelWerk seinerseits ohne Verzug, wenn er von Mängeln, Störungen, Unterbrechungen oder Missbräuchen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software, die apfelWerk zur Verfügung stellt, Kenntnis erlangt.
Störungen, die apfelWerk zuzurechnen sind, behebt apfelWerk innerhalb der Bürozeiten
(Mo– Fr, 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage und angekündigte Betriebsferien). Ausserhalb dieser Zeiten behebt apfelWerk Störungen nach Möglichkeit, aber ohne entsprechende Verpflichtung.
Wenn die Störung nicht apfelWerk zuzurechnen ist (z. B. weil die Störung mit einer Fehlmanipulation des Kunden oder einer Störung von erforderlichen Leistungen Dritter zusammenhängt) und/oder wenn der Aufwand für die Störungsbehebung das übliche Mass übersteigt (z.B. weil eine Fehlerbehebung vor Ort erforderlich ist), kann apfelWerk dem Kunden die Kosten einer allfälligen Störungsbehebung nach Aufwand verrechnen.
5 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde bestätigt mit dem Abschluss der Bestellung seine Volljährigkeit.
Der Kunde ist sich bewusst, dass der Bezug von Leistungen von apfelWerk bestimmte Anforderungen an seine Systemumgebung stellt. Es obliegt dem Kunden, diese Anforderungen sicherzustellen.
Der Kunde stellt apfelWerk rechtzeitig und von sich aus alle für die korrekte Vertragserfüllung durch apfelWerk erforderlichen Unterlagen, Informationen, Weisungen usw. aus dem Bereich des Kunden zur Verfügung. apfelWerk ist zur Überprüfung solcher Unterlagen usw. nicht verpflichtet. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit ist apfelWerk zu einer entsprechenden Verschiebung etwaiger Termine, einer Anpassung ihrer Preise oder Leistungen und zur Verrechnung allfälligen Mehraufwands berechtigt.
Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung des Bestellers. Nutzen und Gefahr an zu liefernde Produkten gehen mit deren Versand ab Hersteller/Distributor auf den Besteller über. Der Kunde prüft Leistungen von apfelWerk sofort nach Empfang. Allfällige Mängel sind innerhalb von sieben Tagen seit Erhalt bzw. Erstbezug schriftlich und begründet zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte bzw. erbachten Leistungen als abgenommen und durch den Besteller genehmigt und eine Rückgabe ist nicht mehr möglich. Die Rückgabe von Produkten innert 7 Tagen wird nur angenommen, wenn sich die Ware in komplettem, originalverpacktem und ungeöffnetem Zustand befindet. Der Kunde hat ausserdem beim Anschluss und bei der Verwendung von Produkten und der Nutzung von Dienstleistungen von apfelWerk und von Dritten die jeweiligen Installations- und Nutzungsanweisungen zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gelten die bezogenen Produkte oder Leistungen als genehmigt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fehlerbehebung und der Wartung durch apfelWerk in zumutbarer Weise mitzuwirken, insbesondere den erforderlichen Zugang zu den Systemen des Kunden zu ermöglichen. Bei einer Zuwiderhandlung verliert der Kunde Ansprüche auf Fehlerbehebung und Wartung sowie etwaige Mängelrechte. Ein mit einer solchen Verletzung zusammenhängender Leistungsunterbruch führt nicht zu einer Verminderung der vom Kunden geschuldeten Gebühren.
Der Kunde ist für alle Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Verschlüsselungen, Updates, Patches, Firewall, Software gegen Malware usw.), für die Einhaltung aller gesetzlichen oder sonstigen Pflichten des Kunden sowie für die Kompatibilität mit der von ihm eingesetzten Hard- und Software selbst verantwortlich.
6 Zulässige Nutzung
Der Kunde ist für alle Inhalte (Sprache, Bilder, Daten etc.), in deren Zusammenhang er Leistungen von apfelWerk in Anspruch nimmt, allein verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und Produkte weder zur Begehung noch zur Unterstützung unerlaubter Handlungen zu nutzen und geeignete Massnahmen zu treffen, um einen solchen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Der Kunde darf Produkte bzw. Dienstleistungen von apfelWerk insbesondere nicht in einer Weise nutzen oder von Dritten nutzen lassen, die mit der schweizerischen Rechtsordnung oder mit Rechten Dritter (insbesondere Immaterialgüterrechten) unvereinbar ist. Auch der Versand von belästigenden Mitteilungen, unverlangter Werbung und ähnlichem und das Vorgeben einer falschen bzw. Verwenden einer fremden Absenderadresse oder -nummer sind untersagt.
Bei der Nutzung von Internetdienstleistungen von apfelWerk sind insbesondere Straftaten wie Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Urkundenfälschung, unerlaubte Glücksspiele und Lotterien etc.) und die Teilnahme an solchen Straftaten und ihre Duldung untersagt, ausserdem alle Handlungen gegen die Sicherheit von Systemen und Netzwerken ohne die vorgängige Zustimmung der betroffenen Personen und, falls erforderlich, der Behörden. Dazu gehören z. B. die Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder der Netzwerkkompetenz (Scanning); der Versuch, Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen; die Überwachung des Datenverkehrs (Sniffing); die Beeinträchtigung der Systeme von apfelWerk und/oder deren Kunden insbesondere mittels Mail-Bomben, Massensendungen oder anderen Versuchen, das System zu überlasten (Flooding); Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen (Packet-Header).
apfelWerk ist zu einer Kontrolle der Inhalte des Kunden nicht verpflichtet, aber berechtigt, und kann bei begründetem Verdacht auf eine Verletzung dieser AGB (z.B. auf entsprechende, begründete Aufforderung eines Dritten und/oder einer Behörde hin) und/oder bei einer dem Kunden zuzurechnenden Gefährdung der normalen Funktion oder Sicherheit des Netzwerks Kundenkonten blockieren oder andere angemessene Massnahmen treffen. apfelWerk ist ausserdem berechtigt, Kundenkonten unangemeldet zu blockieren, wenn über sie ohne Einwilligung von apfelWerk übermässige Datenvolumen transferiert werden. Der Kunde trägt entsprechende Kosten und wird durch Massnahmen von apfelWerk von der eigenen Leistung nicht befreit.
Der Kunde darf Passwörter Dritten weder bekannt geben noch zugänglich machen. apfelWerk ist über Verlust oder Missbrauch solcher Daten sofort zu informieren.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Dienstleistungen entsprechend dem von apfelWerk empfohlenen Verfahren wieder beendet wird (z. B. durch Anklicken von «Logout»).
7 Immaterialgüterrechte
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, erhält der Kunde unter der auflösenden Bedingung, dass er den Vertrag mit apfelWerk (einschliesslich dieser AGB) jederzeit vollumfänglich einhält, ein nicht ausschliessliches, während der Vertragsdauer zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der vertraglichen Software für seinen eigenen, internen Gebrauch. Nach Vertrag mit apfelWerk erfasste Software darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt und nicht zugänglich gemacht werden.
Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten.
apfelWerk und/oder der Drittlizenzgeber bleibt generell alleiniger Inhaber der Immaterialgüterrechte an allem, was dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt wird.
8 Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preisangaben von apfelWerk verstehen sich exkl. MwSt.
Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von apfelWerk. Für Preisänderungen nach Vertragsschluss gilt Ziff. 3.1.
Der Kunde ist verpflichtet, die zugesandten Rechnungen spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Werden bis zum Fälligkeitsdatum einer Rechnung der apfelWerk keine begründeten Einwände schriftlich erhoben, gilt die betreffende Rechnung als genehmigt.
Wird eine Rechnung nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt, ist apfelWerk berechtigt, sofort und ohne weitere Ankündigung sämtliche Leistungen zu suspendieren bzw. zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer Suspendierung bzw. Sperrung vollumfänglich bestehen.
9 Dienstleistungen von apfelWerk
Umfasst der Vertrag zwischen dem Kunden und apfelWerk Dienstleistungen, gelten dafür ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die Bestimmungen dieser Ziff. 9.
apfelWerk handelt nach den Instruktionen des Kunden. Wird zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, ist apfelWerk insbesondere nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten oder sonstige Leistungen über konkrete Instruktionen hinaus zu erbringen.
apfelWerk kann für die Erbringung von Dienstleistungen Hilfspersonen beiziehen und/oder die Erbringung ganz oder teilweise von Dritten erbringen lassen.
Bei einer Stornierung von Schulungsleistungen vor Beginn der Schulung(en) schuldet der Kunde einen Anteil des Schulungsentgelts wie folgt: Bei einer Kündigung spätestens zwei Monate vor Beginn 0 %; bei einer Stornierung spätestens einen Monat vor dem Beginn 50 %, bei einer späteren Stornierung 100 %.
10 Haftung und Freistellung
apfelWerk haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von apfelWerk verursachte Schäden.
apfelWerk haftet insbesondere nicht für das Verhalten bzw. für Informationen, Leistungen oder Produkte Dritter. Dazu gehört insbesondere die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen Dritter und das einwandfreie Funktionieren von Dienstleistungen bzw. die Mängelfreiheit von Produkten Dritter. apfelWerk haftet ausserdem nicht für die Kompatibilität von Produkten oder Leistungen von apfelWerk mit der vom Kunden verwendeten Systemumgebung, sofern sie diese Kompatibilität nicht besonders zugesichert hat.
Jede Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen (dazu gehören zum Beispiel Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Blitzschlag, Feuer oder Streik und andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse).
Der Kunde haftet gegenüber apfelWerk für Verlust oder Beschädigung der ihm von apfelWerk zur Verfügung gestellten Geräte, Anlagen, Software und Daten.
Der Kunde hält apfelWerk von allen Kosten, Ersatzpflichten und sonstigen finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, die gegen apfelWerk im Zusammenhang mit dem Verhalten des Kunden geltend gemacht werden, frei (das betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Ansprüche infolge einer Verletzung von Ziff. 6).
Werden Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit apfelWerk gegen den Kunden geltend gemacht, informiert dieser apfelWerk so rasch wie möglich. Der Kunde darf ohne die Zustimmung von apfelWerk keine Prozesshandlungen vornehmen. Der Kunde überlässt apfelWerk auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche. Entsprechende Kosten trägt der Kunde, wenn die Drittansprüche nicht Folge einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch apfelWerk sind.
apfelWerk haftet nicht für Bestellungen von Kunden unter 18 Jahren.
11 Sonstiges
Als Erfüllungsort gilt der Sitz von apfelWerk.
Vertragsänderungen sind nur schriftlich wirksam.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von apfelWerk auf Dritte übertragen.
Die Parteien bewahren gegenseitig Stillschweigen über alle Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen und die ihrer Natur nach oder auf ausdrücklichen Hinweis der offenlegenden Partei vertraulich sind.
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Bern.
Twann, 3. September 2020
1 Geltung und Änderung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen apfelWerk, Twann, («apfelwerk ») und Personen, die vertraglich Leistungen von apfelWerk in Anspruch nehmen («Kunden»), mit Bezug auf alle von apfelWerk angebotenen Leistungen. Neben den AGB können zusätzliche vertragliche Bestimmungen vereinbart werden. Solche besonderen Bestimmungen gehen den AGB vor.
Die AGB und besondere Bestimmungen gehen Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Neben diesen AGB sind auch die Datenschutz- und Nutzungsrichtlinie von apfelWerk verbindlich.
2 Vertragsgegenstand
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und apfelWerk. Die auf der Website verfügbaren Informationen und andere dem Kunden im Vorfeld des Vertrags zur Verfügung gestellten Informationen enthalten keine verbindlichen Zusicherungen und keine für apfelWerk verbindliche Offerte.
3 Leistungen von apfelWerk
apfelWerk kann Umfang und Preise der Leistungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung anpassen. Anpassungen, die sich erheblich zulasten des Kunden auswirken, und Preiserhöhungen treten jedoch erst mit Ablauf von dreissig Tagen nach ihrer Ankündigung gegenüber dem Kunden in Kraft.
Leistungen Dritter, die der Kunde im Zusammenhang mit Leistungen von apfelWerk in Anspruch nimmt (z. B. Telekommunikationsdienste, Internetverbindung usw.), sind keine Leistungen von apfelWerk. Die Kosten für solche Drittleistungen trägt der Kunde allein. Für die Haftung im Zusammenhang mit Drittleistungen gilt insbesondere Ziff. 10.2. 3.3 apfelWerk ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.
4 Ausführung der Leistungen und Störungsbehebung
apfelWerk erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und professionell und ist bestrebt, Störungen und Unterbrechungen ihrer Leistungen zu vermeiden. apfelWerk ist aber nicht in der Lage und nicht verpflichtet, eine ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit ihrer Leistungen sicherzustellen.
Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche wird der Kunde rechtzeitig informiert. Der Kunde informiert apfelWerk seinerseits ohne Verzug, wenn er von Mängeln, Störungen, Unterbrechungen oder Missbräuchen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software, die apfelWerk zur Verfügung stellt, Kenntnis erlangt.
Störungen, die apfelWerk zuzurechnen sind, behebt apfelWerk innerhalb der Bürozeiten
(Mo– Fr, 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr, ausgenommen Feiertage und angekündigte Betriebsferien). Ausserhalb dieser Zeiten behebt apfelWerk Störungen nach Möglichkeit, aber ohne entsprechende Verpflichtung.
Wenn die Störung nicht apfelWerk zuzurechnen ist (z. B. weil die Störung mit einer Fehlmanipulation des Kunden oder einer Störung von erforderlichen Leistungen Dritter zusammenhängt) und/oder wenn der Aufwand für die Störungsbehebung das übliche Mass übersteigt (z.B. weil eine Fehlerbehebung vor Ort erforderlich ist), kann apfelWerk dem Kunden die Kosten einer allfälligen Störungsbehebung nach Aufwand verrechnen.
5 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde bestätigt mit dem Abschluss der Bestellung seine Volljährigkeit.
Der Kunde ist sich bewusst, dass der Bezug von Leistungen von apfelWerk bestimmte Anforderungen an seine Systemumgebung stellt. Es obliegt dem Kunden, diese Anforderungen sicherzustellen.
Der Kunde stellt apfelWerk rechtzeitig und von sich aus alle für die korrekte Vertragserfüllung durch apfelWerk erforderlichen Unterlagen, Informationen, Weisungen usw. aus dem Bereich des Kunden zur Verfügung. apfelWerk ist zur Überprüfung solcher Unterlagen usw. nicht verpflichtet. Bei einer Verletzung dieser Obliegenheit ist apfelWerk zu einer entsprechenden Verschiebung etwaiger Termine, einer Anpassung ihrer Preise oder Leistungen und zur Verrechnung allfälligen Mehraufwands berechtigt.
Alle Sendungen, einschliesslich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung des Bestellers. Nutzen und Gefahr an zu liefernde Produkten gehen mit deren Versand ab Hersteller/Distributor auf den Besteller über. Der Kunde prüft Leistungen von apfelWerk sofort nach Empfang. Allfällige Mängel sind innerhalb von sieben Tagen seit Erhalt bzw. Erstbezug schriftlich und begründet zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte bzw. erbachten Leistungen als abgenommen und durch den Besteller genehmigt und eine Rückgabe ist nicht mehr möglich. Die Rückgabe von Produkten innert 7 Tagen wird nur angenommen, wenn sich die Ware in komplettem, originalverpacktem und ungeöffnetem Zustand befindet. Der Kunde hat ausserdem beim Anschluss und bei der Verwendung von Produkten und der Nutzung von Dienstleistungen von apfelWerk und von Dritten die jeweiligen Installations- und Nutzungsanweisungen zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen gelten die bezogenen Produkte oder Leistungen als genehmigt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fehlerbehebung und der Wartung durch apfelWerk in zumutbarer Weise mitzuwirken, insbesondere den erforderlichen Zugang zu den Systemen des Kunden zu ermöglichen. Bei einer Zuwiderhandlung verliert der Kunde Ansprüche auf Fehlerbehebung und Wartung sowie etwaige Mängelrechte. Ein mit einer solchen Verletzung zusammenhängender Leistungsunterbruch führt nicht zu einer Verminderung der vom Kunden geschuldeten Gebühren.
Der Kunde ist für alle Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Verschlüsselungen, Updates, Patches, Firewall, Software gegen Malware usw.), für die Einhaltung aller gesetzlichen oder sonstigen Pflichten des Kunden sowie für die Kompatibilität mit der von ihm eingesetzten Hard- und Software selbst verantwortlich.
6 Zulässige Nutzung
Der Kunde ist für alle Inhalte (Sprache, Bilder, Daten etc.), in deren Zusammenhang er Leistungen von apfelWerk in Anspruch nimmt, allein verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und Produkte weder zur Begehung noch zur Unterstützung unerlaubter Handlungen zu nutzen und geeignete Massnahmen zu treffen, um einen solchen Missbrauch durch Dritte zu verhindern.
Der Kunde darf Produkte bzw. Dienstleistungen von apfelWerk insbesondere nicht in einer Weise nutzen oder von Dritten nutzen lassen, die mit der schweizerischen Rechtsordnung oder mit Rechten Dritter (insbesondere Immaterialgüterrechten) unvereinbar ist. Auch der Versand von belästigenden Mitteilungen, unverlangter Werbung und ähnlichem und das Vorgeben einer falschen bzw. Verwenden einer fremden Absenderadresse oder -nummer sind untersagt.
Bei der Nutzung von Internetdienstleistungen von apfelWerk sind insbesondere Straftaten wie Betrug, Computerkriminalität, Geldwäscherei, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Urkundenfälschung, unerlaubte Glücksspiele und Lotterien etc.) und die Teilnahme an solchen Straftaten und ihre Duldung untersagt, ausserdem alle Handlungen gegen die Sicherheit von Systemen und Netzwerken ohne die vorgängige Zustimmung der betroffenen Personen und, falls erforderlich, der Behörden. Dazu gehören z. B. die Prüfung der Verwundbarkeit der System- oder der Netzwerkkompetenz (Scanning); der Versuch, Sicherheitsvorkehrungen und Autorisierungsmassnahmen zu durchbrechen; die Überwachung des Datenverkehrs (Sniffing); die Beeinträchtigung der Systeme von apfelWerk und/oder deren Kunden insbesondere mittels Mail-Bomben, Massensendungen oder anderen Versuchen, das System zu überlasten (Flooding); Manipulationen von Steuerungsinformationen in TCP/IP-Paketen (Packet-Header).
apfelWerk ist zu einer Kontrolle der Inhalte des Kunden nicht verpflichtet, aber berechtigt, und kann bei begründetem Verdacht auf eine Verletzung dieser AGB (z.B. auf entsprechende, begründete Aufforderung eines Dritten und/oder einer Behörde hin) und/oder bei einer dem Kunden zuzurechnenden Gefährdung der normalen Funktion oder Sicherheit des Netzwerks Kundenkonten blockieren oder andere angemessene Massnahmen treffen. apfelWerk ist ausserdem berechtigt, Kundenkonten unangemeldet zu blockieren, wenn über sie ohne Einwilligung von apfelWerk übermässige Datenvolumen transferiert werden. Der Kunde trägt entsprechende Kosten und wird durch Massnahmen von apfelWerk von der eigenen Leistung nicht befreit.
Der Kunde darf Passwörter Dritten weder bekannt geben noch zugänglich machen. apfelWerk ist über Verlust oder Missbrauch solcher Daten sofort zu informieren.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Dienstleistungen entsprechend dem von apfelWerk empfohlenen Verfahren wieder beendet wird (z. B. durch Anklicken von «Logout»).
7 Immaterialgüterrechte
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, erhält der Kunde unter der auflösenden Bedingung, dass er den Vertrag mit apfelWerk (einschliesslich dieser AGB) jederzeit vollumfänglich einhält, ein nicht ausschliessliches, während der Vertragsdauer zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der vertraglichen Software für seinen eigenen, internen Gebrauch. Nach Vertrag mit apfelWerk erfasste Software darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt und nicht zugänglich gemacht werden.
Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten.
apfelWerk und/oder der Drittlizenzgeber bleibt generell alleiniger Inhaber der Immaterialgüterrechte an allem, was dem Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt wird.
8 Preise und Zahlungskonditionen
Alle Preisangaben von apfelWerk verstehen sich exkl. MwSt.
Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von apfelWerk. Für Preisänderungen nach Vertragsschluss gilt Ziff. 3.1.
Der Kunde ist verpflichtet, die zugesandten Rechnungen spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Werden bis zum Fälligkeitsdatum einer Rechnung der apfelWerk keine begründeten Einwände schriftlich erhoben, gilt die betreffende Rechnung als genehmigt.
Wird eine Rechnung nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt, ist apfelWerk berechtigt, sofort und ohne weitere Ankündigung sämtliche Leistungen zu suspendieren bzw. zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer Suspendierung bzw. Sperrung vollumfänglich bestehen.
9 Dienstleistungen von apfelWerk
Umfasst der Vertrag zwischen dem Kunden und apfelWerk Dienstleistungen, gelten dafür ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB die Bestimmungen dieser Ziff. 9.
apfelWerk handelt nach den Instruktionen des Kunden. Wird zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, ist apfelWerk insbesondere nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten oder sonstige Leistungen über konkrete Instruktionen hinaus zu erbringen.
apfelWerk kann für die Erbringung von Dienstleistungen Hilfspersonen beiziehen und/oder die Erbringung ganz oder teilweise von Dritten erbringen lassen.
Bei einer Stornierung von Schulungsleistungen vor Beginn der Schulung(en) schuldet der Kunde einen Anteil des Schulungsentgelts wie folgt: Bei einer Kündigung spätestens zwei Monate vor Beginn 0 %; bei einer Stornierung spätestens einen Monat vor dem Beginn 50 %, bei einer späteren Stornierung 100 %.
10 Haftung und Freistellung
apfelWerk haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von apfelWerk verursachte Schäden.
apfelWerk haftet insbesondere nicht für das Verhalten bzw. für Informationen, Leistungen oder Produkte Dritter. Dazu gehört insbesondere die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen Dritter und das einwandfreie Funktionieren von Dienstleistungen bzw. die Mängelfreiheit von Produkten Dritter. apfelWerk haftet ausserdem nicht für die Kompatibilität von Produkten oder Leistungen von apfelWerk mit der vom Kunden verwendeten Systemumgebung, sofern sie diese Kompatibilität nicht besonders zugesichert hat.
Jede Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen (dazu gehören zum Beispiel Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Blitzschlag, Feuer oder Streik und andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse).
Der Kunde haftet gegenüber apfelWerk für Verlust oder Beschädigung der ihm von apfelWerk zur Verfügung gestellten Geräte, Anlagen, Software und Daten.
Der Kunde hält apfelWerk von allen Kosten, Ersatzpflichten und sonstigen finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, die gegen apfelWerk im Zusammenhang mit dem Verhalten des Kunden geltend gemacht werden, frei (das betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Ansprüche infolge einer Verletzung von Ziff. 6).
Werden Ansprüche im Zusammenhang mit einer Vereinbarung mit apfelWerk gegen den Kunden geltend gemacht, informiert dieser apfelWerk so rasch wie möglich. Der Kunde darf ohne die Zustimmung von apfelWerk keine Prozesshandlungen vornehmen. Der Kunde überlässt apfelWerk auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche. Entsprechende Kosten trägt der Kunde, wenn die Drittansprüche nicht Folge einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch apfelWerk sind.
apfelWerk haftet nicht für Bestellungen von Kunden unter 18 Jahren.
11 Sonstiges
Als Erfüllungsort gilt der Sitz von apfelWerk.
Vertragsänderungen sind nur schriftlich wirksam.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von apfelWerk auf Dritte übertragen.
Die Parteien bewahren gegenseitig Stillschweigen über alle Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen und die ihrer Natur nach oder auf ausdrücklichen Hinweis der offenlegenden Partei vertraulich sind.
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Bern.
Twann, 3. September 2020
Lieferbedingungen
Unsere Lieferkosten hängen von der gewählten Zahlungsmethode ab. Abweichende Kosten für internationalen Versand.
Schweizer Apfelschaumwein mit zugegebener Kohlensäure, gesüsst mit Apfelsirup
Zutaten: Apfelwein, Apfelsirup (Apfelsaft, Zucker, Zitronensäure), Kohlensäure
enthält Sulfite ¦ pasteurisiert ¦ mindestens haltbar bis 30. Juni 2022 ¦
eiskalt geniessen im Weinglas
6.0 Vol % ¦ 6x 33cl
Kein Verkauf von Alkohol an unter 18-jährige!